Wie läuft ein Gutachten ab?
Sofern es sich um ein Privatgutachten handelt, erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot pro Liegenschaft.
Wenn Sie dieses bestätigen, vereinbaren wir einen gemeinsamen Vor-Ort-Besichtigungstermin. Die sogenannte Befundaufnahme ist unabdingbar für ein dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und der ÖNORM entsprechenden Gutachten.
Nach der Befundaufnahme dauert die Ausarbeitung danach üblicherweise nicht länger als 14 Tage.
Sobald das Gutachten fertiggestellt ist, übermittle ich es Ihnen elektronisch und wir vereinbaren, sofern gewünscht, einen Besprechungstermin.
Sofern Sie auch ein Printexemplar benötigen, bringe ich dieses direkt zum Besprechungstermin mit.
Nach der Besprechung erhalten Sie die Rechnung.
Ich benötige nur ein Kurz-Gutachten. Ist das möglich?
Ein Gutachten, dass dem gesetzlichen und normativen Rahmen in Österreich entspricht ist als sog. Kurz-Gutachten nicht mit diesen Vorgaben vereinbar. Ein Gutachten für bspw. ein gewöhnliches Einfamilienhaus umfasst in der Regel zumindest 50 Seiten.
Ich habe Werbeeinschaltungen gesehen, auf denen mit kostenloser Immobilienbewertung geworben wird. Warum kostet ein Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Geld?
Derartige Werbung erfolgt ausschließlich von Immobilienmaklern. Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen ist die aktive Bewerbung ihrer Dienstleistungen untersagt. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls verpflichtend. Daher sind seriöse Gutachten immer kostenpflichtig, da sie streng nach den gesetzlichen und normativen Vorgaben erstellt werden. In vielen Fällen ist einem Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen per gesetzlicher Definition grundsätzlich zu glauben, da der gerichtliche Zertifizierungsprozess für Qualität sorgt.
Ich plane meinen Nachlass zu Lebzeiten zu regeln. Wie gehe ich mit Immobilien in meinem Besitz um?
Hierfür eignet sich am Besten die Bewertung mittels professionellem Gutachten eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen. Gerade bei Liegenschaftsbelastungen im Grundbuch wie einem Belastungs- und Veräußerungsverbot, einem Wohnrecht oder Ausgedinge ist eine qualifizierte Bewertung dieser unabdinglich, um eine Aufteilung im Sinne des zukünftigen Erblassers sicherzustellen.
Im Hinblick auf die sich möglicherweise ändernde Rechtslage zu Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuern, empfiehlt sich die Nachfolgeplanung frühzeitig zu denken. Je nachdem, welche Lebensplanung die Nachkommen haben (Stichwort: Wegzugsbesteuerung), kann es Sinn machen, vorab bereits Entscheidungen zu treffen. Gerne vermittle ich Ihnen einen kompetenten Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar aus meinem Netzwerk, um individuelle Fragestellungen zu klären.